Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundlegendes zum Vertragsverhältnis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Basis der Zusammenarbeit zwischen der Tierphysiotherapeutin Franziska Löhnert und dem Tierhalter. Sofern keine spezifischen, abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, bildet dieser Text die Grundlage des Behandlungsvertrages im Sinne der §§ 611 ff BGB.
Zustandekommen des Behandlungsvertrages:
Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Tierhalter das Angebot der Praxis annimmt und einen Termin zur Beratung, Diagnostik oder Therapie vereinbart. Die Praxis behält sich das Recht vor, die Annahme eines Behandlungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nicht gegeben ist, die Beschwerden außerhalb des fachlichen Spektrums liegen oder ethische Konflikte bestehen. In solchen Fällen bleibt der Honoraranspruch für bis dahin erbrachte Leistungen bestehen.
Art und Ziel der Behandlung:
Die erbrachten Dienstleistungen basieren auf den Fachkenntnissen und Fähigkeiten der Tierphysiotherapeutin im Bereich der Tierphysiotherapie, die zu Beratungs-, Diagnose- und Therapiezwecken eingesetzt werden.
Methoden und Wirksamkeit:
Nach umfassender Aufklärung über anwendbare Methoden, deren Vor- und Nachteile sowie die voraussichtlichen Kosten, entscheidet der Tierhalter über die Behandlungsmethoden. Bei fehlender Entscheidungsfähigkeit des Tierhalters wird die Methode angewendet, die dem mutmaßlichen Willen des Halters entspricht.
Es wird darauf hingewiesen, dass einige angewandte Methoden nicht dem schulmedizinischen Standard oder dem Stand der gesicherten Wissenschaft entsprechen. Ihre kausal-funktionale Erklärbarkeit ist begrenzt. Ein objektiv erwarteter Erfolg kann daher weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Die Therapeutin ist nicht befugt, Krankschreibungen auszustellen oder verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen.
Pflichten des Tierhalters und Haftungsausschluss:
Der Tierhalter ist nicht zur aktiven Mitwirkung verpflichtet, jedoch für den Behandlungserfolg maßgeblich.
Behandlungsabbruch und Verantwortung:
Die Tierphysiotherapeutin ist berechtigt, die Therapie zu unterbrechen oder abzubrechen, sollte das Vertrauensverhältnis gestört sein, notwendige Auskünfte unvollständig oder unzutreffend erteilt werden oder die Therapiemaßnahmen vereitelt werden. Verletzungen oder Schäden am Tier, die durch den Tierhalter während der Behandlung verursacht werden, fallen nicht unter die Haftung der Therapeutin.
Gruppentherapie und Erfolgsaussichten:
Für die Teilnahme an Gruppentherapien ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung, vollständiger Impfungen und der Freiheit von ansteckenden Krankheiten erforderlich. Die gesetzliche Leinenpflicht ist während der Therapie einzuhalten. Die Therapie wird individuell an die Bedürfnisse des Tieres angepasst, eine Garantie für das Erreichen des Therapieziels wird nicht übernommen. Der optimale Erfolg der Behandlung hängt maßgeblich von der konsequenten Umsetzung der Empfehlungen auch außerhalb der Praxistermine ab.
Honorar und Zahlungsmodalitäten:
Für die erbrachten Dienstleistungen entsteht ein Honoraranspruch.
Preise und Fälligkeit:
Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Sätze der aktuellen, gültigen Preisliste auf der Homepage. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen ist ausgeschlossen. Das Honorar ist grundsätzlich nach jedem Behandlungstag sofort in bar oder per EC-Karte zu entrichten. Eine Rechnungsstellung mit Zahlungsziel muss vor Behandlungsbeginn individuell abgesprochen werden. Auf Wunsch wird nach Abschluss einer Behandlungsphase eine Gesamtrechnung erstellt.
Mahnverfahren:
Nach einem einmaligen Mahnverfahren ist ausschließlich Barzahlung möglich. Es wird nur eine einzige Mahnung mit einer Gebühr von 5,00 € versendet. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, wird die Forderung ohne weitere Benachrichtigung an ein Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Werden Leistungen durch Dritte im Auftrag und unter Überwachung der Tierphysiotherapeutin erbracht, sind diese Leistungen Teil des Gesamthonorars.
Regelungen zu Arzneimitteln und Erstattungen
Abgabe von Medikamenten:
Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln an den Tierhalter ist Tierphysiotherapeuten gesetzlich nicht gestattet (§ 43 AMG). Die direkte Verabreichung dieser Mittel im Rahmen der Behandlung (Verwendung, nicht Abgabe) ist jedoch zulässig. Die Verwendung von durch den Tierhalter mitgebrachten Arzneimitteln in der Praxis ist ausgeschlossen.
Empfehlungen und Verkauf:
Der Erwerb von empfohlenen oder verordneten apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch den Tierhalter in einer Apotheke stellt ein vom Behandlungsvertrag unabhängiges Direktgeschäft dar. Dies gilt auch für freiverkäufliche Mittel. Die Therapeutin darf keine Rückvergütungen für apothekenpflichtige Arzneimittel annehmen. Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Hilfsmitteln durch die Therapeutin oder verbundene Unternehmen ist gestattet.
Abrechnung mit Dritten (Versicherungen):
Die Tierphysiotherapeutin führt eine Direktabrechnung mit dem Kunden durch; eine Stundung des Honorars in Erwartung einer Erstattung durch Dritte (z.B. Tierkrankenversicherung) erfolgt nicht. Angaben zur Erstattungspraxis von Versicherungen sind unverbindlich. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen für Erstattungsfragen werden ausschließlich an den Tierhalter, nicht direkt an die Versicherung, ausgehändigt. Diese Leistungen sind honorarpflichtig.
Wichtig:
Termine müssen spätestens 24h vorher abgesagt werden. Bei Nichtbeachtung behalte ich mir das Recht vor, 50 % der Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.
